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Lech Tal Ausblick

Überschreitung der
Lechtaler Alpen

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Überschreitung der Lechtaler Alpen

Auf dem alpinen Kernstück des Adlerwegs sind wir von Zürs nach Gramais unterwegs. Der Verlauf durch die Lechtaler Gebirgszüge garantiert viel Abwechslung und ein einzigartiges Bergerlebnis.

Wir unterstützen dich auch gerne beim Thema Höhenangst
Hier sind wir schon mehrere Jahre erfolgreich für unsere Gäste da.

Jetzt Buchen
6 Tage
6 - 8 Personen min. & max.
895 €
Programmablauf
1. Tag: Zürs - Stuttgarter Hütte

Wir starten in Zürs am Wanderparkplatz 1717 m. Von dort steigen wir über den Hexenboden bis zur Stuttgarter Hütte 2308 m auf.

↑ 650 m 3 Std.
Hütte
Abendessen
2. Tag: Stuttgarter Hütte - Valluga - Valfagehrjoch - Leutkircher Hütte

Früh Morgens queren wir den Boschweg in Richtung Valluga 2811 m der in einem steilen Aufstieg endet. Die Valluga ist der höchste Gipfel dieser Tour und beeindruckt mit einem überragenden Rundumblick. Von hier folgen wir dem alpinen Pfad vorbei am Valfagehrjoch 2543 m vorbei an der Bacherspitze 2391 m zur Leutkircher Hütte 2251m.

↑ 670 m ↓ 723 m 5,5 Std.
Hütte
Frühstück, Abendessen
3. Tag: Leutkircher Hütte - Kaiserjochhaus - Kridlonspitze - Ansbacher Hütte

Nach einem reichhaltigen Frühstück geht es los Richtung Kaiserjochhaus 2380 m. Hier werden wir eine Mittagspause machen. Über weitgehend alpine Pfade vorbei an der Kridlonspitze erreichen wir die Ansbacher Hütte 2376 m.

↑ 860 m ↓ 725 m 6,5 Std.
Hütte
Frühstück, Abendessen
4. Tag: Ansbacher Hütte - Grießlscharte - Memminger Hütte

Über die Grießlscharte 2632 m einen Steig hinab und über Schrofengelände ins Parseiertal. Von dort unten direkt in den Aufstieg zur Memminger Hütte 2242 m.

↑ 1053 m ↓ 1189 m 7 Std.
Hütte
Frühstück, Abendessen
5. Tag: Memminger Hütte - Seescharte - Württemberger Haus

Über die Seescharte 2599 m ein kleines Stück auf dem bekannten E5 queren wir vorbei am Großbergkopf 2612 m in Richtung Württemberger Haus 2220 m. Der Blick reicht heute hinab ins Lechtal bis zum Venet.

↑ 694 m ↓ 718 m 5,5 Std.
Hütte
Frühstück, Abendessen
6. Tag: Württemberger Haus - Mibtschejoch - Gramais

Die letzte Etappe, nochmals gehen wir durch alpines Gelände am Bittrichsee 2250 m vorbei und queren dann das Mintschejoch 2264 m. Ab hier können wir etwas auslaufen und erreichen über den Branntweinboden Gramais. Nach einem kühlen Getränk im Biergarten, bringt uns ein eigens reservierter Bus zurück nach Zürs.

↑ 435 m ↓ 1326 m 5,5 Std.
Frühstück
Leistungen:
  • Gepr. Bergwanderführer / Bergführer
  • 5x Übernachtung inkl. Halbpension
  • 1x Bustransfer
  • 1x Gratis Alpintrekker Multifunktionstuch
  • Komplette Tourenorganisation
Zusatzkosten:
  • Parkgebühren
  • Sonstige Verpflegungen (Hütteneinkehr)
  • Getränke und Trinkgelder
  • Kartenzahlungen auf Hütten nicht möglich.
Tourenstart und Tourenende:

Tourenstart um 12:00 vom Wanderparkplatz in Zürs
Tourenende ca. 15:00 Uhr in Gramais

Anforderungen:

Ausdauer für Tagesetappen mit einer Gehzeit bis zu 7 Stunden

Bilder zur Tour
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C.bag with frog Kopie-2000x545
Ausrüstung für deine Tour

Termine

04.08. - 09.08.2025
Montag - Samstag
Plätze frei
895,00 € - Person
Personen
Termin buchen
25.08. - 30.08.2025
Montag - Samstag
Plätze frei
895,00 € - Person
Personen
Termin buchen
Wichtige Hinweise vor der Buchung

Rechtliche Informationen

1. Tourenablauf / Reiseroute
Der beschriebene Programmablauf, bzw. Reiseroute ist nicht zwingend vom Bergführer oder Bergwanderführer einzuhalten. Gründe für eine Anpassung können zum Beispiel das Wetter, Lawinen- und Schneelage, der Ausfall von Seilbahnen, Gebietssperrungen oder sonstige unvorhersehbare Einflüsse sein. Sollte der beschriebene Reiseablauf nicht möglich oder zu gefährlich sein, wird das Tourenprogramm entsprechend geändert.

2. Mindestteilnehmerzahl
Unsere Wanderungen, Trainings und Reisen erfordern i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben ist. Sollte diese nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Zeitpunkt der Absage richtet sich nach Art und Dauer der Veranstaltung. Detaillierte Informationen dazu findest du in unseren AGB
Selbstverständlich bemühen wir uns, dir in diesem Fall ein Alternativangebot zu unterbreiten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3. Absagefristen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
- Mehrtagestouren ab 7 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 20 Tage vor Tourstart
- Mehrtagestouren ab 2 bis 6 Tagen Dauer: eine Absage erfolgt spätestens 7 Tage vor Tourstart
- Tagestouren: eine Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor Tourstart

4. Gruppengröße
Die in der Reisebeschreibung angegebene Gruppengröße bezieht sich auf die Personenanzahl, welcher jeweils ein Bergführer oder Bergwanderführer zugeordnet ist.

5. Unterbringung
In den von uns ausgewählten Hotels und Pensionen steht nur ein begrenztes Kontingent an Einzelzimmern zur Verfügung, welche gegen einen Aufpreis buchbar sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl können wir Einzelzimmer nur bedingt garantieren. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Buchung, um deine Wünsche bestmöglich berücksichtigen zu können.

6. Reisepreis / Zahlungsmodalitäten
Der Reisepreis enthält die gesetzlich vorgeschriebene Steuer, alle zusätzlichen Gebühren und, die in der Ausschreibung aufgeführten Leistungen. Nicht enthaltene Leistungen werden als Mehrkosten aufgelistet und soweit möglich beziffert. Diese Kosten können variieren und die Angaben dienen nur zur Orientierung.
Mit Abschluss des Reisevertrags und gegen Aushändigung des Reisesicherungsscheins, wird eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung hat ab 13 Tage vor Tourstart zu erfolgen, sofern die Reise nicht noch wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. In diesem Fall gelten die unter 3. beschriebenen Absagefristen als Zahlungsziel.
Tagestouren, die nicht unter die Pauschalreiseregelungen fallen, werden nach Erhalt der Rechnung fällig.
Wir informieren dich rechtzeitig vor dem Zahlungsziel, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.

7. Versicherungen
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, -abbruchversicherung, sowie zu einer Reisegepäckversicherung, und einer Reiseunfallversicherung (evtl. als Paket abschließen). Möglicherweise ist dieser Schutz bereits in deinem Kreditkartenvertrag enthalten.
Zusätzlich raten wir zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Bergung, Rettung und eines Rücktransportes in das Heimatland abdeckt.
Wichtige Hinweise zum Thema

8. Visa-, Pass- und Einreisebestimmungen
Informationen zur Einreise deines Reiselandes befinden sich unter der entsprechenden Länderinformation.

9. Tourismusabgaben
Alle Tourismusabgaben sind, sofern in der Leistungsausschreibung nicht anders angegeben, bereits im Reisepreis enthalten. Das sind z.B. Kurtaxen in Hotels oder Apartments.

10. Hinweise zu körperlichen Einschränkungen (Mobilitätshinweis)
Sollten körperliche Einschränkungen vorliegen kontaktiere uns bitte. Wir beraten dich individuell und stehen dir mit unserer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass deine Wanderung optimal auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Gemeinsam finden wir die passende Tour und besprechen alle wichtigen Details, um dir ein sicheres und angenehmes Bergerlebnis zu ermöglichen.

11. Sprache
Unsere geführten Wanderungen, Trainings, und Reisen, soweit nicht explizit in der Leistungsbeschreibung vermerkt, finden in deutscher Sprache statt. Bei Auslandsfahrten können einheimische, nicht deutschsprechende Reiseleiter, Hilfspersonal, sowie Bergführer/Bergwanderführer zum Einsatz kommen, die von einem deutschsprachigen Bergführer/Bergwanderführer begleitet werden.

12. Reiserücktritt
Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder ggf. einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

13. Restrisiko
Ein Restrisiko, dessen sich jeder Teilnehmer bewusst sein sollte, lässt sich beim Bergsport nicht vermeiden. Bei realistischer Selbsteinschätzung des eigenen Leistungsvermögens und Verwendung adäquater Ausrüstung kann dieses Risiko jedoch auf ein vertretbares Minimum reduziert werden.
Als Veranstalter tragen wir zur Risikominimierung bei, indem wir eng mit unseren Gästen über die geplanten Unternehmungen kommunizieren, unsere Touren sorgfältig vorbereiten und qualifiziertes Personal einsetzen. Trotz dieser Vorkehrungen kann bei der Ausübung der bergsportlichen Aktivitäten keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Das verbleibende Restrisiko wird mit der Buchung akzeptiert.

14. Reiseveranstalter
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu
Telefon.: +49 8326/2693011 E-Mail: info@alpintrekker.de

15. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Art. 21 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmäßige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen. Einer an sich rechtmäßigen Datenverarbeitung zur Direktwerbung können Sie nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO sogar ohne jede Begründung widersprechen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Widerspruch.html

EU-Rechte des Reiseteilnehmers

EU-Rechte des Reiseteilnehmers

Formblatt nach § 651a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleitungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Alpintrekker Wanderreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffener Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Alpintrekker Wanderreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Tel.+49-40-244288-0, E-Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Alpintrekker Wanderreisen verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reiseveranstalter:
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn Weg 16, 87538 Fischen im Allgäu

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Allianz Travel - unser Partner
Unvorher­gesehene Ereignisse können immer mal auftreten, sorgen Sie vor.
Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserücktrittsversicherung.
Dein Plus bei uns:
  • Garantierte Kleingruppen bei unseren Touren - auch bei unseren E5 Alpenüberquerungen
  • Faire Tourenpreise trotz Kleingruppen
  • Keine Übernachtungen im Massenlager
  • Optimale Tourenplanung
  • Beratung und Erwerb von tourenrelevanter Ausrüstung
  • Wir bringen deine erworbene Ausrüstung mit zum Tourenstart
  • Geringe Anzahlung nach Buchung
FAQ
Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen und Detailfragen zu deiner Tour findest du hier.

BUCHUNG
Wie wird eine Reise bei Alpintrekker gebucht und welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Anmeldung zu einer Reise bei Alpintrekker erfolgt online über den Warenkorb der Homepage. Bei Touren, die kein festgelegtes Datum haben und individuell geplant werden, über das Kontaktformular in der jeweiligen Tour.
Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen in Höhe von 15% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
Sollte eine Reise kurzfristig (innerhalb eines Monats vor Beginn der Reise) erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
Es besteht die Möglichkeit eine Reise mittels Rechnung zu bezahlen, oder auch über Kreditkarte, Klarna oder Fanz.
Bei Reisen, bei denen Alpintrekker lediglich Reisevermittler ist, gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Reiseanbieters. Es erfolgt in diesem Fall eine gesonderte Information.

Ist es möglich Hunde mit auf Tour zu nehmen?

Bei unseren geführten Mehrtagestouren ist, im Regelfall, die Mitnahme von Hunden nicht möglich, da auf den meisten Alpenvereinshütten eine Übernachtung mit Hunden nicht erlaubt ist. Bei Tagestouren kann bei der Buchung individuell abgestimmt werden, ob es als „geschlossene Gruppe“ möglich ist, Hunde mitzuführen.
Bei Selfguided Touren kann bei der Buchung individuell abgestimmt werden, ob in den entsprechenden Unterkünften eine Übernachtungsmöglichkeit für Wanderer mit Hund besteht.

Wird eine Tour oder ein Training durchgeführt wenn es regnet?

Wir sind alle Menschen die gerne in der Natur und im Berg unterwegs sind. Es kann immer vorkommen, dass es regnet, trotzdem finden unsere Touren und Trainings statt und sollte uns nicht unsere Freude am Erlebnis in der Natur trüben.

Was bedeutet „Selfguided“ und welche Leistungen, seitens Alpintrekker, sind inbegriffen?

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen zur Ausrüstung, reservieren die Unterkünfte und stellen ihnen alle notwendigen Unterlagen zusammen. Während Sie auf Tour sind, sind wir für Sie im Büro erreichbar, im Notfall auch über unsere entsprechende Hotline.
Mit ihrem persönlichen Alpintrekker-Voucher haben Sie alle Informationen auf ihrer Tour dabei und damit wissen die Hüttenwirte, hinsichtlich der Kostenübernahme ihrer Buchung (Übernachtung und Halbpension), Bescheid.

Was bedeutet „Mindestteilnehmerzahl“ und was passiert, wenn diese nicht erreicht wird?

Alpintrekker legt großen Wert auf kleine angenehme Gruppengrößen. Trotzdem möchten wir einen fairen Preis erhalten und legen somit eine Mindestteilnehmerzahl fest, ab der eine Tour stattfinden kann. Sollte diese nicht erreicht werden, versucht Alpintrekker gemeinsam mit dem Gast eine alternative Wanderung zu finden. Manchmal ist es auch möglich, nach Absprache, eine Tour mittels eines kleinen Aufpreises auch unterhalb der erreichten Teilnehmerzahl durchzuführen.

Sind die Kundengelder im Insolvenzfall abgesichert?

Die Kundengelder sind im Insolvenzfall durch eine Insolvenzversicherung der Firma TourVers abgesichert. Dieser Sicherungsschein wird von Alpintrekker bei der Buchung als Nachweis mitgeschickt.

Ist eine Reiseversicherung notwendig?

Im Reisepreis ist keine Kranken- oder Stornoversicherung enthalten. Wir empfehlen daher dringend eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Bitte erkundigen Sie sich auch nach Ihrem persönlichen Krankenversicherungsschutz, ob hier z.B. ein Hubschrauber-Einsatz inkludiert ist. Dies kann im Berg auch bei kleineren Verletzungen im Gelände notwendig werden und dann schnell sehr teuer werden.

Sind die Reisen individuell verlängerbar?

In den meisten Fällen ist es möglich im Anschluss an die gebuchte Reise den Aufenthalt zu verlängern. Sprechen Sie unser Team von Alpintrekker vor der Buchung darauf an, dann kann das jeweilige Hotel direkt von uns informiert werden und geprüft werden, ob hier noch genügend Zimmerkontingent vorliegt.

Warum ist in der Rechnung keine Steuer ausgewiesen?

Gemäß Jahressteuergesetz 2019, ist die sogenannte B2B-Margenbesteuerung beim Verkauf von Reiseleistungen an Kunden anzuwenden. Die Besteuerung ist geregelt in § 25 UStG und in Artikel 306 ff. der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSysRL).
Bei der Margenbesteuerung handelt es sich um die Besteuerung von Reiseleistungen in der Europäischen Gemeinschaft, es ist eine Sonderregelung für Reiseveranstalter.
Die Bemessungsgrundlage muss einzeln ermittelt werden. Eine Berechnung über die Gesamtmarge ist nicht mehr zulässig.
Führt die Reise in ein Nicht-EU-Land, ist der Reisepreis mehrwertsteuerfrei.

Ist der Flug bei den Fernreisen im Preis inkludiert?

Bei den von uns angebotenen Fernreisen ist der Flug im Reisepreis nicht inkludiert.
Es besteht jedoch optional die Möglichkeit, den Flug über uns zu buchen, um die Flugzeiten und die Flughafentransfers vor Ort besser abstimmen zu können.

VORBEREITUNG

Allgemeine Fragen

Welche Ausrüstungsgegenstände werden benötigt?

Es gibt für jede Wanderung eine entsprechende Packliste auf unserer Homepage. Diese wird vor der Reise auch nochmals per E-mail zugesandt. Sollte es dennoch Rückfragen zur Ausrüstung geben, steht das Team von Alpintrekker natürlich immer zur Verfügung.

Wie kann man sich für die Reise vorbereiten?

Unsere Wanderungen sind in verschiedene Schwierigkeitskategorien eingeteilt und erfordern unterschiedliche Fitness. Generell empfiehlt es sich, sich vor der Wanderung regelmäßig zu bewegen, dies kann Laufen, Radfahren, oder sonstige Art der Bewegung sein. Je fitter Sie in eine Wanderung starten, desto größer ist das Vergnügen während der Tour.

Was ist zu tun, wenn eine Reise aufgrund von Erkrankung oder Unfall storniert werden muss?

Informieren Sie in jedem Fall den Wanderleiter/Bergführer und im Falle einer Reiseversicherung auch die Versicherungsagentur. Diese braucht die Informationen umgehend, um anschließend die entstandenen Kosten zu erstatten.

Wird für die Bezahlung auf den Hütten Bargeld benötigt?

In der Regel sind die Kosten für Übernachtung und Halbpension (Frühstück und Abendessen) im Preis inkludiert. Für die Bezahlung zusätzlicher Verköstigungen sowie Getränke und Trinkgelder, ist es ratsam Bargeld mitzunehmen, da Kartenzahlungen nur bedingt möglich sind.

Wie sind die unterschiedlichen Anforderungs-Levels („Stiefel-Skala“) definiert?

Die genaue Erläuterung zur Anforderung an Kondition und Technik für unsere Bergtouren, Höhenangst-Trainings und Schneeschuh-Touren finden Sie auf der Alpintrekker-Webseite unter dem Menüpunkt Infos - Bergtouren Anforderungen.

AUF TOUR

Allgemeine Fragen

Welche Unterlagen sind auf der Reise mitzuführen?

Wir bitten Sie, während der gesamten Tour bzw. Reise folgende Dinge bei sich zu tragen:
Versicherung (bspw. Mitgliedsausweis Deutscher Alpenverein DAV, Krankenversicherung)
Personalausweis bzw. Reisepass mit dem evtl. erforderlichen Visa
Voucher (bei Selfguided Touren)
Flugtickets

Was ist zu tun im Krankheitsfall oder bei einem Unfall, während der Reise?

Wenn eine Reise aufgrund eines Krankheitsfalls oder Unfalls vorzeitig abgebrochen werden muss, ist die Reiseleitung zu kontaktieren. Falls eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde, ist diese ebenfalls unverzüglich zu informieren.

Kontakt

Alpintrekker
Wanderreisen
Inhaber & Gründer
Stefan Volgmann
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Tel. +49 8326/2693011
Mobil +49 152/25747348
info@alpintrekker.de

Sonstiges

Wir sind Mitglied im

Unser Tourenkatalog

Öffnungszeiten

Mo - Do 
08:30-12:00 und 13:00-16:30
Freitag 
08:30-13:00
Sa, So 
geschlossen
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