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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alpintrekker Wanderreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Alpintrekker Wanderreisen
(nachfolgend Alpintrekker genannt)

Allgemeines
- Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Alpintrekker und dem Gast geschlossenen Vertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
- Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

I. Alpintrekker als Reiseveranstalter

1. Der Reisevertrag
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Gast Alpintrekker den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Gast von Alpintrekker i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Gästen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Alpintrekker zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Alpintrekker dem Gast die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Alpintrekker vor, an das Alpintrekker für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Alpintrekker auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Gastes erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Alpintrekker, bzw. konkludent durch Inanspruchnahme der Leistung/Reiseantritt.

1.5 Alpintrekker weist vorsorglich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gast den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Gastes geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Alpintrekker hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der
tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Gast in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von Alpintrekker lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Gast vor Vertragsschluss informiert wird.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist sofort nach Rechnungserhalt und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff. 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Gast die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald der Gast Alpintrekker mit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6. Bezahlungen für Höhenangst-Trainings, Ein- und Zwei-Tages-Einzeltrainings, sowie Duo-Trainings und allen anderen Coaching-Maßnahmen ohne Übernachtung und ohne Halbpension siehe § 11 dieser AGB.

2.7 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises von Alpintrekker ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht Alpintrekker gegenüber dem Gast ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.8 Leistet der Gast die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist Alpintrekker berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu berechnen. Alpintrekker behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, etc.) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.
Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

2.9 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu zahlen, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff. 9.b abgesagt werden kann.

2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Alpintrekker haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Alpintrekker, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von Alpintrekker auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Produktbeschreibungen, die nicht von Alpintrekker herausgegeben werden, sind für Alpintrekker nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Alpintrekker abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Gästewünsche müssen durch Alpintrekker ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Gast bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Alpintrekker (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Veranstaltungen, etc.).

3.5 Wenn Alpintrekker die Reise nach dem Prinzip des sogenannten „Dynamic Packaging“ (Paketierung) zusammenstellt, kann der vereinbarte Preis von den Ausschreibungen abweichen.

4. Leistungsänderungen

4.1 Alpintrekker behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 Alpintrekker verpflichtet sich, den Gast über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Gast berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Alpintrekker in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast anzubieten. Der Gast hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber Alpintrekker geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen
Alpintrekker behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Alpintrekker den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Alpintrekker vom Gast den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Alpintrekker vom Gast verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren gegenüber Alpintrekker erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Alpintrekker verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Alpintrekker den Gast unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Gast berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Alpintrekker eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Gast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch Alpintrekker geltend zu machen. Dem Gast wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Alpintrekker ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Gast bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Gast zu erstatten.

6. Reiserücktritt durch den Gast

6.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Alpintrekker zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Gast wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Gastes vor Antritt der Reise steht Alpintrekker anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern Alpintrekker den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.3 Alpintrekker kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Soweit im Angebot keine abweichenden Stornostaffeln vereinbart sind, kann Alpintrekker die folgenden pauschalierten Rücktrittskosten gegenüber dem Gast geltend machen:
- bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab 4. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises

Sondertouren, die individuell für Einzelgäste oder Gruppen ausgearbeitet werden, oder allg. im Katalog- und online veröffentlichte Touren/Programme, die zu einem exklusiven Termin nur für diese Person / Gruppe angeboten werden:

- bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- ab 14. bis oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises

jeweils vom Gesamtreisepreis gerechnet.

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Alpintrekker im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 Alpintrekker kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der Alpintrekker entstandene Schaden deutlich höher ausfällt als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird Alpintrekker die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Sollte der Gast die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Alpintrekker nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Alpintrekker kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder die Ersetzung nicht durchführbar ist. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Gast Alpintrekker als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Alpintrekker darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Alpintrekker hat dem Gast einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7. Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Alpintrekker seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Gastes nach Vertragsabschluss und bis zum 60. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Alpintrekker dem Gast die tatsächlich anfallenden Kosten pro Gast berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 pro Person als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche des Gastes, die ab dem 59. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmerkategorie oder Ähnliches.

7.4 Erfolgt nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung eine Änderung der bei Buchung genannten Zahlungsdaten oder ein Wechsel der Zahlungsart, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 10,00 vereinbart.

7.5 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

7.6 Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Alpintrekker keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast aus von Alpintrekker nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung. Alpintrekker wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch Alpintrekker

9.1 Alpintrekker kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Alpintrekker deshalb den Vertrag, so behält Alpintrekker den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch Alpintrekker möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist Alpintrekker verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Gast zurück.

9.2 Abbruch aus Sicherheitsgründen oder Änderungen vom geplanten Reiseverlauf wegen unvorhersehbaren bzw. nicht beeinflussbaren Umständen (z.B. ungünstige Bergverhältnisse, schlechte Witterungsbedingungen, Lawinengefahr) bleiben Alpintrekker Vertreter (Bergwanderführer/Bergführer) vorbehalten.

10. Haftung von Alpintrekker

10.1 Alpintrekker haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 Alpintrekker haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und/oder die der Gast ohne Vermittlung von Alpintrekker direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von Alpintrekker ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Alpintrekker für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Für alle gegen Alpintrekker gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, ausgenommen darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen.

10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Alpintrekker hierauf berufen.

10.6 Sofern Alpintrekker vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von Alpintrekker nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt Alpintrekker die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen (Athener Übereinkommen – AÜ – sowie der Verordnung EG Nr. 392/2009) oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Gast selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Gast vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Alpintrekker nur, wenn Alpintrekker ein Verschulden trifft.

10.8 Alle bei Alpintrekker gebuchten Selfguided-Wanderungen werden von den Gästen komplett auf eigenes Risko begangen. Alpintrekker haftet nicht für Personen- und Sachschäden o.ä..

10.9 Alpintrekker plant und reserviert die Unterkünfte für die jeweilige Selfguided-Wanderung. Eine Umbuchung von den von Alpintrekker reservierten Schlafplätzen auf einen anderen Schlafplatz z.B. Zimmer ist möglich, sofern der Hüttenwirt oder Hotelier die gewünschten Plätze zur Verfügung stellt. Der Aufpreis für das jeweilige Upgrade ist vom Gast selbst zu entrichten. Alpintrekker übernimmt hierfür keinerlei Mehrkosten.

11. Höhenangst-Training und Coaching

11.1 Alpintrekker weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Personen angenommen werden, die unter akuten Angst- und Panikstörungen leiden. Sollte dies vom Teilnehmer bei der Anmeldung zu Trainings und Coachings schuldhaft verschwiegen werden, ist jegliche Haftung seitens Alpintrekker ausgeschlossen.
Sollte sich ein Teilnehmer in psychologischer Behandlung befinden, hat er dies vor Buchung des Trainings oder Coachings mit dem behandelnden Arzt, Psychologen oder Therapeuten abzusprechen und die Unbedenklichkeit schriftlich bestätigen zu lassen.

11.2 Die Bezahlung der Ein- und Zwei-Tages-Einzeltrainings sowie Duo-Trainings ist bei Buchung zu 50% des Gesamtpreises zu entrichten. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Trainings- oder Coachingbeginn fällig.

11.3 Sollte ein Training oder Coaching durch den Teilnehmer bzw. Coachee nicht wahrgenommen bzw. abgesagt werden, verfällt der komplette Anspruch. Der Trainings- bzw. Coachingpreis muss in diesem Falle wie unten aufgeführt, pro Teilnehmer bzw. Coachee, entrichtet werden.
- bis 15. Tage vor Trainings bzw. Coachingbeginn 80% des Trainings bzw. Coachingpreises
- ab 14. Tage vor Trainings bzw. Coachingbeginn 100% des Trainings bzw. Coachingpreises
Als Zeitpunkt für diese Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bzw. Absage bei Alpintrekker. Eine Umbuchung auf Bergtouren oder andere Angebote, ist ausgeschlossen.

12. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen.
Alpintrekker empfiehlt dem Gast ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
• Reiserücktrittkostenversicherung,
• Reisegepäckversicherung,
• Reiseabbruchversicherung,
• Reiseunfallversicherung,
• Reisekrankenversicherung/Auslandskrankenversicherung.

DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert.

13. Obliegenheiten des Gastes/Fristen

13.1 Der Gast hat Alpintrekker umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei Alpintrekker vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.

13.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Der Gast ist verpflichtet, Alpintrekker einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Alpintrekker an deren Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23). Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Gast die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Alpintrekker kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Gast zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Alpintrekker nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Gastes anzuerkennen.

13.3 Will der Gast den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, Alpintrekker erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Alpintrekker zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Alpintrekker verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Alpintrekker erkennbares Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.

13.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere hat er Alpintrekker auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

13.5 Sofern das Gepäck des Gastes bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Gast unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Alpintrekker übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Alpintrekker bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

13.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13.7 Wenn in den AGB der jeweiligen Leistungsträger nicht anders bestimmt ist, sollte der Gast alle Pauschalreise- Sonder- und Charterrückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigen lassen. Bei Pauschalreisen wird diese Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer sind verbindlich.

14. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Alpintrekker, den Gast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Alpintrekker verpflichtet, dem Gast die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Alpintrekker bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Alpintrekker den Gast informieren. Wechselt die dem Gast als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Alpintrekker den Gast über den Wechsel informieren. Alpintrekker muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Gast so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von Alpintrekker genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Alpintrekker wird dies dem Gast schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte gemeinschaftliche Liste unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

15. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

15.1 Alpintrekker informiert den Gast über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Gast ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Gastes, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch Alpintrekker bedingt sind.

15.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 wird der Gast Alpintrekker vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

15.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Gast nicht eingehalten werden, so dass der Gast deshalb an der Reise verhindert ist, kann Alpintrekker den Gast mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15.4 Alpintrekker haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Gast Alpintrekker mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Alpintrekker eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15.5 Es gelten im Übrigen die Bestimmungen der einzelnen lokalen Leistungsträger, die dem Gast vor Buchung mitgeteilt werden.

16. Zollbestimmungen
Der Gast ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Gast ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

17. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und Alpintrekker findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Gastes gegen Alpintrekker im Ausland für die Haftung von Alpintrekker dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18. Gerichtsstand

18.1 Der Gast kann Alpintrekker nur am Sitz des Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Sonthofen.

18.2 Für Klagen von Alpintrekker gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Sonthofen vereinbart.

18.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Gast und Alpintrekker anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Gast angehört, für den Gast günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

19. Aufrechnungsverbot
Der Gast ist nicht berechtigt gegen Ansprüche von Alpintrekker auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

20. Datenschutz
Personenbezogenen Daten, die der Gast Alpintrekker zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Alpintrekker wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für Alpintrekker tätige Dritte.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Kunde unter https://www.alpintrekker.de/datenschutz/

21. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Alpintrekker ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

23. Veranstalter
Alpintrekker
Wanderreisen
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: +49 (0) 8326 2693011
E-Mail: info@alpintrekker.de
Page: www.alpintrekker.de

Stand: Oktober 2024

________________________________________________________________

II. Alpintrekker als Vermittler/Reisebüro

1. Vermittlervertrag

Alpintrekker vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hoteliers, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fluggesellschaft, etc.), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.

2. Reiseanmeldung, Pflichten

2.1 Alpintrekker wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.

2.2 Alpintrekker wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.

2.4 Alpintrekker wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet Alpintrekker nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird Alpintrekker dem Kunden umgehend weiterleiten.

2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft¬fahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför¬derungs¬leistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und kann auf Wunsch auch eingesehen werden.

3. Serviceentgelte
Serviceentgelte für die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen im Auftrag des Kunden sind zwischen Alpintrekker und dem Kunden jeweils zu vereinbaren. Diese Vereinbarung erfolgt deutlich sichtbar im jeweiligen Buchungsverlauf. Der Anspruch von Alpintrekker auf das vereinbarte Serviceentgelt bleibt ungeachtet etwaiger Ansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger aufgrund Schlechtleistung, Stornierung, Umbuchung, Ersetzung, Ausfall und/oder Änderungen seitens des Kunden oder des Reiseveranstalters/ Leistungsträgers bestehen, es sei denn, Alpintrekker haftet für ein eigenes Beratungs- oder Vermittlungsverschulden.

4. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

4.1 Alpintrekker wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).

4.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunde Alpintrekker und den Reiseveranstalter/ Leistungsträger vollumfassend und wahrheitsgemäß über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

4.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet und für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern Alpintrekker den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 4.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 4.2 nachgekommen ist.

4.4 Alpintrekker haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Alpintrekker mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Alpintrekker eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbe¬stimmun¬gen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

4.6 Alpintrekker empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

- Reiserücktrittkostenversicherung,
- Reisegepäckversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reiseunfallversicherung,
- Reisekrankenversicherung.

DAV-Mitglieder sind gegen Bergungskosten bis zu Euro 25.000,00 versichert.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung und Bezahlung der von Alpintrekker vermittelten Reise- und/oder Beförderungsleistungen gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.

6. Reiseunterlagen
Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch Alpintrekker ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen) hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich Alpintrekker und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.

7. Gewährleistung

7.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.

7.2 Alpintrekker ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.

7.3 Mängelanzeigen des Kunden, bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung und/oder Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter/Leistungsträger, die gegenüber Alpintrekker abgegeben werden, wird Alpintrekker unverzüglich an den Reiseveranstalter/Leistungsträger weiterleiten,
§ 651v Ziff. 4 BGB.

7.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.

7.5 Die Regelungen nach Ziff. 7.1 - 7.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern Alpintrekker selbst Reiseveranstalter im Sinne des Teils I dieser Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen ist.

8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Kunde Alpintrekker zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet und an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Alpintrekker wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für Alpintrekker tätige Dritte.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz findet der Gast unter https://www.alpintrekker.de/datenschutz/

9. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Alpintrekker und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Gerichtsstand

10.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen Alpintrekker ist Gerichtsstand ausschließlich Sonthofen.

10.2 Für Klagen von Alpintrekker gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Sonthofen vereinbart.

11. Hinweis für Verbraucher
Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Alpintrekker ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

13. Vermittler
Alpintrekker
Wanderreisen
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: +49 (0) 8326 2693011
E-Mail: info@alpintrekker.de
Page: www.alpintrekker.de

Stand: Oktober 2024

Allgemeine Miet- und Verkaufsbedingungen (AGB) Alpintrekker

Allgemeine Miet- und Verkaufsbedingungen (AGB) Alpintrekker, nachstehend Vermieter/Verkäufer genannt.

I Alpintrekker als Vermieter

§ 1 Geltungsbereich
Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietbedingungen. Diese gelten für den Vertragsabschluss des Vermieters mit dem Nutzer des Mietgegenstandes und dem Mieter (nachstehend einheitlich als Mieter bezeichnet). Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

§ 2 Eigentum
Der Mietgegenstand bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters.
Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist unzulässig. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Der Mieter wird den Vermieter von den erforderlichen Kosten zum Schutze seiner Eigentumsrechte, einschließlich der Kosten gerichtlicher Auseinandersetzung/Anwaltskosten freihalten. Der Mieter trägt ebenfalls die Kosten, die dem Vermieter im Falle des Ausfalls von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 3 Angebot
3.1 Der Mieter bietet mit seiner Anfrage den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Das Angebot kann im Onlineshop, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Mit der Bestätigung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons “Leihausrüstung anfragen“ gibt der Mieter eine rechtsverbindliche Anfrage ab. Der Mieter ist an die Anfrage für die Dauer von sieben (7) Tagen gebunden. Ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Vor Absendung der Anfrage kann der Mieter die Daten jederzeit ändern und einsehen, mit der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.
3.2 Sind für eine Anfrage weitere Informationen erforderlich, wird der Vermieter dem Mieter ein Angebot erstellen, in dem alle Gebühren, Kosten & die Kaution ersichtlich sind.
3.3 Erst mit der Zusendung einer Reservierungsbestätigung oder eines Mietvertrags kommt der Mietvertrag zustande.
3.4 Die Angebote des Vermieters gelten prinzipiell, solange der Vorrat reicht, sofern nichts anderes angegeben ist.

§ 4 Mietpreis/Kaution
Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Alpintrekker Riedberger-Horn-Weg 16 | 87538 Fischen im Allgäu. Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten. Der Mietpreis kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Angebot an den Mieter ausgeschrieben und wird im Falle einer Bestellung der Mietgeräte vom Mieter akzeptiert.
Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er das Mietgerät/die Mietgeräte in unversehrtem Zustand (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.

§ 5 Rücktritt
Buchungen können bis 7 Tage vor dem ersten Miettag kostenfrei zurücktreten. Dabei ist folgendes gemeint: Ist der erste Miettag ein Samstag, so kann der Mieter spätestens am Samstag eine Woche zuvor kostenfrei zurücktreten. Danach beginnt der Vermieter mit der Auftragsabwicklung. Sollte danach eine Stornierung erfolgen, vereinbaren die Parteien eine Stornierungsgebühr von 15,00 € .
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Mieter wird jedoch empfohlen, den Rücktritt schriftlich/per Mail unter Nennung der Vorgangsnummer zu erklären.

§ 6 Lieferung/Rückgabe
Die Rückgabe oder der eventuelle Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht nach, so wird der Mietpreis für jedes Gerät in Tagessätzen entsprechend nachberechnet.
Ist der erste Miettag ein Montag oder der letzte Miettag ein Freitag, so kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, da zum einen das Wochenende unmittelbar davor und zum anderen unmittelbar danach liegt. Eine direkte Anlieferung/Abholung am Werktag davor/danach ist daher nicht möglich, wodurch es zu einer zusätzlichen Gebühr für das Wochenende kommen kann. In diesem Fall wird zwischen Mieter und Vermieter eine persönliche Vereinbarung getroffen.

§ 7 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt und endet laut vereinbartem Datum des Mietvertrages.
Die Uhrzeit Abholung und Abgabe Uhrzeit sind im Mietvertrag ersichtlich.

§ 8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar erfolgen. Eine Möglichkeit der Kartenzahlung befindet sich in der Umsetzung.

§ 9 Schadensersatzansprüche/Haftungsausschlüsse
Schadensersatzansprüche des Mieters insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter, sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangenem Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter oder Nichtlieferung des Transportunternehmers bspw. UPS oder DHL.
Der Vermieter haftet nicht für die Kompatibilität von gemieteten Geräten untereinander oder von gemieteten Geräten zu Geräten des Mieters. Der Mieter ist für die Kompatibilität der Mietgeräte verantwortlich und hat dies vor der Miete zu prüfen.

§ 10 Mängelrügen/Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang – schriftlich/per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen der Zustimmung des Vermieters.
Jeder auftretenden Mangel, Schaden, Verlust der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich/per E-Mail anzuzeigen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist vom Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen – so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten oder vor der Anmietung mitgeteilt.

§ 11 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

§ 12 Versicherung
Der Mieter haftet bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter mit den Versicherungsbedingungen einverstanden. Diese liegen dem Mietvertrag bei.

§ 13 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald er die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen über.

§ 14 Rückgabe defekter Mietgeräte/Haftung des Mieters
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.

§ 15 Lieferprobleme
Kann ein Gerät nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter unverzüglich sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter (siehe Punkt 9).

§ 16 Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.

§17 Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder vor Versand des Mietgeräts muss ein gültiger Personalausweis/Reisepass vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises/Passes angefertigt bzw. die Ausweis/Pass Nummer auf dem Mietvertrag vermerkt.

§ 18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten ist der Sitz des Vermieters, 87538 Fischen im Allgäu.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 19 Widerrufsrecht
Der Mieter kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Alpintrekker
Wanderreisen
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: 08326/2693011
Mobil: 0152/25747348
Mail: info@alpintrekker.de
www.alpintrekker.de

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.

§ 20 Datenschutz
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nur an Dritte weitergibt, sofern es zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes werden die Daten vernichtet/gelöscht.

§ 21 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 22 Sonstiges
Sollte eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein, gelten die anderen weiterhin. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

§ 23 Vermieter

Alpintrekker
Wanderreisen
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: +49 (0) 8326 2693011
E-Mail: info@alpintrekker.de
www.alpintrekker.de

*Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn-Weg 16, 87538 Fischen
Telefon: 08326/2693011, E-Mail: info@alpintrekker.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
Alpintrekker Wanderreisen, Riedberger-Horn-Weg 16, 87538 Fischen
Telefon: 08326/2693011, E-Mail: info@alpintrekker.de
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.*

II Alpintrekker als Verkäufer

§ 1 Angebot/Vertragsschluss
1.1 Der Käufer bietet mit seiner Anfrage den Abschluß eines Kaufvertrages verbindlich an. Das Angebot kann im Onlineshop, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Mit der Bestätigung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons “Auswählen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Anfrage ab. Der Käufer ist an die Anfrage für die Dauer von sieben (7) Tagen gebunden. Ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Vor Absendung der Anfrage kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen, mit der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.
1.2 Erst mit der Zusendung einer Auftragsbetätigung/Rechnung oder Lieferung kommt der Kaufvertrag zustande.
1.3 Die Angebote des Käufers gelten prinzipiell, solange der Vorrat reicht, sofern nichts anderes angegeben ist.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat bei Abholung in bar sowie bei Versand per Überweisung oder PayPal im Voraus zu erfolgen. Bei Auswahl einer Online angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Fanz GmbH, Rathausstraße 7, 20095 Hamburg, Germany https://developer.fanz.io/#/privacy-policy-user-de?id=privacy-policy-user-de

§ 3 Liefer- und Versandbedingungen
3.1 Die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zur der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante.
3.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.
3.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
3.5 Bei Abholung kann der Käufer die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten am Standort Alpintrekker Riedberger-Horn-Weg 16 | 87538 Fischen im Allgäu abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

§ 5 Mängelhaftung (Gewährleistung)
5.1 Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
5.2 Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Käufer die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
5.3 Handelt der Käufer als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Haftung
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. Bei einer einfachen, fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer jedoch nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
7.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2 Sofern der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz des Verkäufers, 87538 Fischen im Allgäu.

§ 8 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 9 Datenschutz
Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass der Verkäufer seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nur an Dritte weitergibt, sofern es zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Nach Erfüllung des Vertrages und Ablauf etwaiger Gewährleistungsfristen werden die Daten vernichtet/gelöscht.

§ 10 Sonstiges
Sollte eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein, gelten die anderen weiterhin. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

§ 11 Widerrufsrecht
Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Alpintrekker
Wanderreisen
Riedberger-Horn-Weg 16
87538 Fischen im Allgäu
Büro: 08326/2693011
Mobil: 0152/25747348
Mail: info@alpintrekker.de
www.alpintrekker.de

§ 12 Verkäufer
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